Die Schweiz bietet Personen mit Schweizer Eltern die Staatsbürgerschaft durch Abstammung an, wobei das Prinzip des jus sanguinis (Recht des Blutes) gilt. Das bedeutet, dass die Schweizer Staatsbürgerschaft in erster Linie durch die Abstammung von einem Schweizer Elternteil erworben wird, unabhängig vom Geburtsort.
Mit einem Schweizer Reisepass, der visumfreien Zugang zu über 190 Reisezielen weltweit bietet und zu den stärksten Reisedokumenten der Welt zählt, ermöglicht die Schweizer Staatsbürgerschaft eine außergewöhnliche globale Mobilität. Die weltberühmte Lebensqualität, politische Stabilität, das Bankgeheimnis und die atemberaubende Schönheit der Alpen machen die Schweizer Staatsbürgerschaft höchst erstrebenswert.
Das Schweizer Programm zur Staatsbürgerschaft durch Abstammung hat jedoch spezifische Anforderungen und wichtige Einschränkungen, die es von anderen europäischen Abstammungsprogrammen unterscheiden. Insbesondere wurde mit dem Schweizer Bürgerrechtsgesetz von 2018 die Möglichkeit abgeschafft, die Staatsbürgerschaft über die Großeltern zu beantragen. Damit ist das Schweizer Programm restriktiver als das vieler anderer europäischer Länder, die Verbindungen zu Großeltern oder sogar Urgroßeltern akzeptieren.
Das Verständnis dieser Anforderungen und des rechtlichen Rahmens der Schweiz ist entscheidend für die Bestimmung Ihrer Anspruchsberechtigung.
Die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Abstammung auf einen Blick
<table style="border:none;border-collapse:collapse;"><colgroup><col width="170"><col width="432"></colgroup><tbody><tr style="height:25pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;text-align: center;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Thema</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;text-align: center;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Details</span></p></td></tr><tr style="height:66.25pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Berechtigung - Verheiratete Eltern</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Kind ist ab Geburt Schweizer Bürger, wenn die Eltern verheiratet sind und </span><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">mindestens ein Elternteil Schweizer Bürger ist</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Entweder Vater ODER Mutter kann die Staatsbürgerschaft übertragen</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Geburtsort ist irrelevant</span></p></td></tr><tr style="height:39.25pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Berechtigung - Unverheiratete Mutter</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Kind einer unverheirateten Schweizer Mutter ist ab Geburt Schweizer Bürger</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Automatische Staatsbürgerschaft unabhängig von der Nationalität des Vaters</span></p></td></tr><tr style="height:52.75pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Berechtigung - Unverheirateter Vater</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Ein minderjähriges ausländisches Kind eines unverheirateten Schweizer Vaters erwirbt das Schweizer Bürgerrecht, </span><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">sobald die Vaterschaft festgestellt ist</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Erwerb der Staatsbürgerschaft rückwirkend „wie bei der Geburt“</span></p></td></tr><tr style="height:94pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Im Ausland geborene Kinder - Wichtig</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Können die Staatsbürgerschaft mit 25 Jahren verlieren</span><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">, wenn:</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Im Ausland von einem Schweizer Elternteil geboren, der auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, UND</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Geburt nicht bei einer Schweizer Botschaft/einem Konsulat gemeldet wurde, ODER</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Der Wunsch nach Beibehaltung der Staatsbürgerschaft nicht schriftlich erklärt wurde</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Muss vor dem 25. Lebensjahr registriert werden, um automatischen Verlust zu verhindern</span></p></td></tr><tr style="height:66.25pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Ansprüche über Großeltern</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">NICHT BERECHTIGT</span><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;"> - Das Schweizer Bürgerrechtsgesetz von 2018 hat die erleichterte Einbürgerung über Großeltern abgeschafft</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Kein Anspruch über Schweizer Großmutter oder Großvater</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Eltern müssen zuerst den Anspruch geltend machen, dann können Sie über diese beantragen</span></p></td></tr><tr style="height:94pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Hauptvorteile</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• 190+ visumfreie Reiseziele (stärkster Reisepass der Welt)</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Schweizer Lebensqualität und politische Stabilität</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Banken- und Finanzgeheimnis</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Zugang zur EU durch bilaterale Abkommen</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Alpiner Lebensstil und natürliche Schönheit</span></p></td></tr><tr style="height:25pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Bearbeitungszeit</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Bis zu 12 Monate</span></p></td></tr><tr style="height:25pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Physische Präsenz</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Keine Präsenz in der Schweiz für Abstammungsanträge erforderlich</span></p></td></tr><tr style="height:39.25pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Sprachanforderung</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Keine für Staatsbürgerschaft durch Abstammung (variiert jedoch je nach Kanton bei Einbürgerung)</span></p></td></tr><tr style="height:25pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Doppelte Staatsbürgerschaft</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Erlaubt - Die Schweiz lässt die doppelte Staatsbürgerschaft zu</span></p></td></tr><tr style="height:94pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Erforderliche Dokumente</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Geburtsurkunden (Antragsteller und Schweizer Elternteil)</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Eheurkunden (falls zutreffend)</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Nachweis der Schweizer Staatsbürgerschaft des Elternteils</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Reisepass des Antragstellers</span></p><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">• Registrierung bei der Schweizer Botschaft/dem Konsulat (für im Ausland Geborene)</span></p></td></tr><tr style="height:25pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Rechtsgrundlage</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (revidiert 2018)</span></p></td></tr><tr style="height:39.25pt"><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:700;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Zuständige Behörde</span></p></td><td style="vertical-align:top;padding:5pt 5pt 5pt 5pt;overflow:hidden;overflow-wrap:break-word;"><p dir="ltr" style="line-height:1.38;margin-top:12pt;margin-bottom:12pt;"><span style="font-size:11pt;font-family:Arial,sans-serif;color:#000000;background-color:transparent;font-weight:400;font-style:normal;font-variant:normal;text-decoration:none;vertical-align:baseline;white-space:pre;white-space:pre-wrap;">Staatssekretariat für Migration (SEM) für Personen im Ausland; Schweizer Botschaften/Konsulate</span></p></td></tr></tbody></table>
Was ist die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Abstammung?
Die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Abstammung ermöglicht es Personen, das Schweizer Bürgerrecht zu beanspruchen, basierend darauf, dass sie einen Schweizer Elternteil haben. Die Schweiz folgt dem Prinzip des jus sanguinis (Recht des Blutes), was bedeutet, dass die Staatsbürgerschaft über die Blutlinie und nicht über den Geburtsort übertragen wird.
Dies steht im Gegensatz zum jus soli (Recht des Bodens), bei dem die Staatsbürgerschaft jedem gewährt wird, der auf dem Territorium eines Landes geboren wird. Die Schweiz gewährt die Staatsbürgerschaft NICHT allein aufgrund der Geburt in der Schweiz; Sie müssen einen Schweizer Elternteil haben, um das Schweizer Bürgerrecht durch Abstammung beanspruchen zu können.
Wie es funktioniert
Wenn Sie einen Schweizer Elternteil (Vater oder Mutter) haben, sind Sie in der Regel ab Geburt Schweizer Bürger, unabhängig davon, wo Sie geboren wurden. Die Staatsbürgerschaft erfolgt automatisch und unmittelbar mit der Geburt; Sie erwerben sie nicht erst später, sondern werden mit ihr geboren.
Es gibt jedoch wichtige Nuancen, die davon abhängen:
Ob Ihre Eltern verheiratet waren
Ob der Schweizer Elternteil Ihre Mutter oder Ihr Vater ist
Ob Sie in der Schweiz oder im Ausland geboren wurden
Ob Sie Ihre Geburt bei den Schweizer Behörden registriert haben (falls im Ausland geboren)
Das Schweizer Bürgerrechtsgesetz von 2018: Wesentliche Änderungen
Das neue Bürgerrechtsgesetz trat am 1. Januar 2018 in Kraft und brachte bedeutende Änderungen im Schweizer Staatsbürgerschaftsrecht mit sich.
Wichtigste Änderung für Abstammungsansprüche:
Vor 2018:
Eine erleichterte Einbürgerung war für Nachkommen von Schweizer Großmüttern möglich
Personen mit Schweizer Großeltern hatten Wege zur Staatsbürgerschaft
Nach 2018:
Es ist nicht mehr möglich, eine erleichterte Einbürgerung aufgrund einer Schweizer Großmutter oder eines Schweizer Großvaters zu beantragen
Die Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist nun nur noch auf Kinder von Schweizer Eltern beschränkt
Enkelkinder sind NICHT qualifiziert, es sei denn, ihr Elternteil (das Kind des Schweizer Bürgers) erwirbt zuerst das Schweizer Bürgerrecht
Dies macht das Schweizer Programm deutlich restriktiver als das von Ländern wie Italien (keine Generationsbeschränkung), Polen (drei Generationen) oder Irland (in einigen Fällen Ururgroßeltern).
Was dies für Nachkommen bedeutet
Wenn Sie einen Schweizer Elternteil haben: Wahrscheinlich sind Sie bereits Schweizer Bürger und müssen Ihre Staatsbürgerschaft lediglich bestätigen/dokumentieren lassen.
Wenn Sie einen Schweizer Großelternteil haben: Sie sind nach geltendem Recht NICHT für die Staatsbürgerschaft durch Abstammung qualifiziert. Wenn Ihr Elternteil (das Kind des Schweizer Großelternteils) jedoch zuerst erfolgreich das Schweizer Bürgerrecht beanspruchen kann, könnten Sie es anschließend über Ihren Elternteil beantragen.
Wenn Sie einen Schweizer Urgroßelternteil haben: Nach Schweizer Recht gibt es keinen direkten Weg.
Wer ist für die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Abstammung qualifiziert?
Die Berechtigung hängt davon ab, ob Ihre Eltern verheiratet waren und welcher Elternteil Schweizer ist.
Kinder verheirateter Eltern
Automatische Schweizer Staatsbürgerschaft:
Ein Kind ist ab Geburt Schweizer Bürger, wenn seine Eltern verheiratet sind und mindestens ein Elternteil (entweder Vater oder Mutter) Schweizer Bürger ist.
Kernpunkte:
Nur EIN Elternteil muss Schweizer sein
Es spielt keine Rolle, welcher Elternteil (Mutter oder Vater)
Gilt unabhängig vom Geburtsort des Kindes
Gilt auch, wenn der andere Elternteil kein Schweizer ist
Staatsbürgerschaft erfolgt automatisch bei der Geburt
Beispiel: Ihre Mutter ist Schweizerin, Ihr Vater ist Amerikaner. Sie waren verheiratet, als Sie in den Vereinigten Staaten geboren wurden. Sie sind automatisch ab Geburt Schweizer Bürger.
Kinder unverheirateter Eltern
Kind einer unverheirateten Schweizer Mutter:
Ein Kind einer unverheirateten Schweizer Mutter ist ab Geburt Schweizer Bürger, unabhängig von der Nationalität des Vaters.
Kernpunkte:
Automatische Staatsbürgerschaft bei der Geburt
Nationalität des Vaters ist irrelevant
Keine zusätzlichen Schritte erforderlich
Gleiches Szenario wie bei verheirateten Eltern, aber Mutter ist unverheiratet
Kind eines unverheirateten Schweizer Vaters:
Ein minderjähriges ausländisches Kind eines unverheirateten Schweizer Vaters erwirbt das Schweizer Bürgerrecht, sobald die Vaterschaft des Vaters festgestellt ist.
Kernpunkte:
Erwerb der Staatsbürgerschaft rückwirkend „wie bei der Geburt“
Die Vaterschaft muss rechtlich festgestellt sein (Anerkennung der Vaterschaft, gerichtliche Feststellung usw.)
Das Kind muss minderjährig (unter 18 Jahren) sein, wenn die Vaterschaft festgestellt wird
Sobald die Vaterschaft festgestellt ist, wird das Kind rückwirkend Schweizer Bürger
Wichtig: Wenn die Vaterschaft nicht festgestellt wird, bevor das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, erwirbt das Kind das Schweizer Bürgerrecht nicht durch den Vater.
Kritisches Thema: Im Ausland geborene Kinder können die Staatsbürgerschaft mit 25 Jahren verlieren
Dies ist für Schweizer Bürger, die außerhalb der Schweiz geboren wurden, extrem wichtig:
Ein im Ausland geborenes Kind von mindestens einem Schweizer Elternteil, das auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt (d. h. das Kind wird mit doppelter Staatsbürgerschaft geboren), kann das Schweizer Bürgerrecht mit 25 Jahren automatisch verlieren, wenn:
Entweder:
Seine Geburt nicht bei einer Schweizer Botschaft oder einem Konsulat angemeldet wurde, ODER
Es den Wunsch, das Schweizer Bürgerrecht beizubehalten, nicht schriftlich erklärt hat.
Was dies bedeutet:
Wenn Sie außerhalb der Schweiz von einem Schweizer Elternteil geboren wurden und bei der Geburt eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben (von Ihrem anderen Elternteil oder dem Land, in dem Sie geboren wurden):
Sind Sie ab Geburt Schweizer
Aber Sie müssen sich vor Erreichen des 25. Lebensjahres bei den Schweizer Behörden registrieren
Oder Sie müssen vor dem 25. Lebensjahr Ihren Wunsch erklären, die Staatsbürgerschaft beizubehalten
Wenn Sie dies nicht tun, verlieren Sie mit 25 Jahren automatisch das Schweizer Bürgerrecht
Wie man den Verlust verhindert:
Registrieren Sie Ihre Geburt:
Kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Land
Registrieren Sie Ihre Geburt im Schweizer Zivilstandsregister
Tun Sie dies, bevor Sie 25 werden
Erklären Sie Ihren Wunsch auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft:
Reichen Sie eine schriftliche Erklärung bei den Schweizer Behörden ein
Geben Sie explizit an, dass Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft beibehalten möchten
Tun Sie dies vor dem 25. Lebensjahr
Warum diese Regel existiert:
Die Schweiz möchte die Verbindung zu den Auslandschweizern aufrechterhalten. Diese Regel stellt sicher, dass im Ausland geborene Schweizer mit doppelter Staatsbürgerschaft ihre Verbindung zur Schweiz aktiv bestätigen, anstatt das Schweizer Bürgerrecht über Generationen hinweg passiv beizubehalten.
Wichtig: Dieser Verlust gilt nur für im Ausland Geborene mit doppelter Staatsbürgerschaft. Er gilt NICHT für in der Schweiz Geborene oder im Ausland Geborene mit ausschließlich Schweizer Staatsbürgerschaft.
Kein Weg über Großeltern (seit 2018)
Vor 2018: Eine erleichterte Einbürgerung war für Nachkommen von Schweizer Großmüttern und in einigen Fällen über Schweizer Großeltern möglich.
Seit dem 1. Januar 2018:Dieser Weg existiert nicht mehr. Nach geltendem Recht können Sie das Schweizer Bürgerrecht nicht über Ihre Schweizer Großeltern beanspruchen.
Alternative: Wenn Ihr Elternteil (das Kind Ihres Schweizer Großelternteils) nachweisen kann, dass er Schweizer Bürger ist oder das Schweizer Bürgerrecht wiedererlangen kann, könnten Sie anschließend das Schweizer Bürgerrecht über Ihren Elternteil beantragen.
Dies schafft einen sequenziellen Prozess, ähnlich wie in anderen Ländern:
Ihr Elternteil muss zuerst sein Schweizer Bürgerrecht feststellen lassen
Sobald Ihr Elternteil Schweizer Bürger ist, können Sie den Anspruch über ihn geltend machen
Sonderfälle und Bestimmungen
Ausländische Staatsangehörige der dritten Generation
Es handelt sich zwar nicht um eine Staatsbürgerschaft durch Abstammung, aber es gibt einen speziellen Weg der erleichterten Einbürgerung für ausländische Staatsangehörige der dritten Generation:
Berechtigung: Junge ausländische Staatsangehörige, deren Großeltern in die Schweiz eingewandert sind, können für die erleichterte Einbürgerung infrage kommen, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen:
In der Schweiz geboren
Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C)
Mindestens 5 Jahre obligatorische Schulzeit in der Schweiz absolviert
Weitere Integrationsanforderungen
Wichtiger Unterschied: Dies ist KEINE Staatsbürgerschaft durch Abstammung, sondern eine erleichterte Einbürgerung für Personen, deren Familie seit drei Generationen in der Schweiz lebt. Um sich zu qualifizieren, müssen Sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen sein.
Wiedereinbürgerung
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht verloren haben:
Personen, die ihr Schweizer Bürgerrecht verloren haben, können innerhalb von 10 Jahren nach dem Verlust ein Gesuch um Wiedereinbürgerung stellen, sofern sie eine enge Verbundenheit mit der Schweiz nachweisen können.
Wann dies gilt:
Frauen, die die Staatsbürgerschaft durch Heirat unter altem Recht verloren haben
Personen, die die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung in einem anderen Land verloren haben (unter altem Recht)
Im Ausland geborene Kinder, die die Staatsbürgerschaft mit 25 Jahren verloren haben (falls innerhalb von 10 Jahren)
Andere historische Szenarien des Verlusts der Staatsbürgerschaft
Anforderungen:
Antragstellung innerhalb von 10 Jahren nach dem Verlust
Nachweis einer engen Verbundenheit mit der Schweiz (Besuche, familiäre Bindungen, Eigentum, kulturelle Verbindung usw.)
Erfüllung der aktuellen Bürgerrechtsstandards
Bearbeitung: Gesuche um Wiedereinbürgerung werden anhand der individuellen Umstände und der Verbindung zur Schweiz geprüft.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Die Schweiz erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft
Die Schweiz erlaubt die doppelte (und mehrfache) Staatsbürgerschaft ohne Einschränkungen:
Sie können das Schweizer Bürgerrecht erwerben und gleichzeitig Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit beibehalten
Die Schweiz verlangt von Ihnen nicht den Verzicht auf andere Staatsbürgerschaften
Sie können Pässe mehrerer Länder gleichzeitig besitzen
Wichtige Überlegung:
Während die Schweiz die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, müssen Sie prüfen, ob Ihr derzeitiges Land die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt:
Länder, die die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben:
Vereinigte Staaten
Kanada
Vereinigtes Königreich
Die meisten Länder der Europäischen Union
Australien
Die meisten lateinamerikanischen Länder
Und viele andere
Länder, die die doppelte Staatsbürgerschaft einschränken:
Japan
Singapur
China
Einige andere
Wenn Ihr derzeitiges Land keine doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, müssen Sie sich möglicherweise zwischen dem Schweizer Bürgerrecht und Ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit entscheiden.
Erforderliche Unterlagen
Um Ihre Schweizer Staatsbürgerschaft durch Abstammung feststellen oder bestätigen zu lassen, benötigen Sie in der Regel:
Kernunterlagen
Ihre Unterlagen:
Ihre Geburtsurkunde (ausführliche Form/ungekürzt)
Ihr Reisepass (aktuell)
Eheurkunde (falls verheiratet)
Unterlagen des Schweizer Elternteils:
Geburtsurkunde des Schweizer Elternteils
Nachweis der Schweizer Staatsbürgerschaft des Elternteils:
Schweizer Reisepass
Schweizer Identitätskarte (Identitätskarte/Carte d'identité)
Schweizer Bürgerrechtsnachweis
Eheurkunde (Ehe Ihrer Eltern, falls zutreffend)
Bei Inanspruchnahme über den unverheirateten Vater:
Unterlagen zur Feststellung der Vaterschaft:
Anerkennung der Vaterschaft
Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
Rechtsdokumente, die die Vater-Kind-Beziehung begründen
Für im Ausland Geborene
Registrierungsunterlagen:
Wenn Sie im Ausland von einem Schweizer Elternteil geboren wurden:
Geburtsanmeldung bei einer Schweizer Botschaft/einem Konsulat (falls bereits erfolgt)
Erklärung zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft (falls Sie sich dem 25. Lebensjahr nähern oder bereits eingereicht haben)
Nachweis der Eintragung in die Schweizer Zivilstandsregister
Falls noch nicht registriert:
Sie müssen Ihre Geburt bei den Schweizer Behörden anmelden
Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Schweizer Botschaft/dem Konsulat ein
Diese Registrierung bestätigt Ihre Schweizer Staatsbürgerschaft
Anforderungen an Dokumente
Beglaubigung:
Ausländische Dokumente benötigen möglicherweise Apostillen oder Legalisationen
Hängt vom Herkunftsland und den Schweizer Anforderungen ab
Übersetzung:
Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst sind, benötigen möglicherweise eine offizielle Übersetzung
Die Schweiz hat vier Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch)
Englisch wird oft akzeptiert, aber prüfen Sie die spezifischen Anforderungen
Zertifizierung:
Originaldokumente oder beglaubigte Kopien sind erforderlich
Für bestimmte Dokumente kann eine notarielle Beglaubigung erforderlich sein
Bewerbungsprozess
Bitte beachten Sie: Da CitizenX keine Dienstleistungen für das Schweizer Bürgerrecht anbietet, beschreibt das Folgende den allgemeinen Prozess. Für Unterstützung wenden Sie sich an einen Schweizer Anwalt für Einwanderungsrecht oder kontaktieren Sie direkt die Schweizer Behörden.
Schritt 1: Bestimmen Sie Ihre Berechtigung
Bewerten Sie Ihre Situation:
Stellen Sie fest, ob Sie qualifiziert sind, basierend auf:
Haben Sie einen Schweizer Elternteil (nicht Großelternteil)?
Waren Ihre Eltern verheiratet oder unverheiratet, als Sie geboren wurden?
Falls unverheirateter Schweizer Vater: Wurde die Vaterschaft festgestellt, während Sie minderjährig waren?
Wurden Sie in der Schweiz oder im Ausland geboren?
Falls im Ausland geboren: Sind Sie unter 25? Haben Sie sich registriert?
Konsultieren Sie die Schweizer Behörden:
Kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Land
Erklären Sie Ihre Situation
Bitten Sie um Beratung zu Ihrem spezifischen Fall
Schritt 2: Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen
Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente:
Geburtsurkunden (Ihre, die Ihrer Eltern)
Eheurkunden
Nachweis der Staatsbürgerschaft des Schweizer Elternteils
Ihr Reisepass
Vaterschaftsdokumente (falls zutreffend)
Etwaige frühere Schweizer Registrierungsunterlagen
Schritt 3: Kontaktieren Sie die Schweizer Vertretung
Schweizer Botschaft oder Konsulat:
Kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Wohnsitzland:
Vereinbaren Sie einen Termin, falls erforderlich
Fragen Sie nach spezifischen Dokumentenanforderungen
Erkundigen Sie sich nach den Antragsverfahren
Informieren Sie sich über Bearbeitungszeiten und Gebühren
Standorte: Schweizer Botschaften und Konsulate weltweit sind für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten zuständig. Finden Sie Ihre lokale Vertretung über das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Schritt 4: Antrag einreichen
Wo der Antrag eingereicht wird:
Bei Wohnsitz im Ausland:
Reichen Sie den Antrag über die Schweizer Botschaft/das Konsulat beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein
Die Botschaft/das Konsulat leitet den Antrag an das SEM in der Schweiz weiter
Bei Wohnsitz in der Schweiz:
Beantragung über die lokalen kantonalen Behörden
Verschiedene Kantone können leicht unterschiedliche Verfahren haben
Antragspaket:
Ausgefüllte Antragsformulare
Alle erforderlichen Dokumente
Zahlung der Antragsgebühren
Alle zusätzlich angeforderten Informationen
Schritt 5: Bearbeitung
Zeitrahmen:
Die Bearbeitungszeit für Anträge auf das Schweizer Bürgerrecht durch Abstammung kann bis zu 12 Monate betragen.
Während der Bearbeitung:
Die Schweizer Behörden werden:
Alle eingereichten Dokumente prüfen
Die Staatsbürgerschaft des Schweizer Elternteils bestätigen
Die Schweizer Zivilstandsregister prüfen
Die Verwandtschaft und Berechtigung validieren
Möglicherweise zusätzliche Unterlagen anfordern
Schritt 6: Entscheidung und Bestätigung der Staatsbürgerschaft
Bei Genehmigung:
Sie erhalten:
Einen Schweizer Bürgerrechtsnachweis, der Ihren Status bestätigt
Eintragung in die Schweizer Zivilstandsregister
Berechtigung zur Beantragung eines Schweizer Reisepasses und einer Identitätskarte
Bei Ablehnung:
Sie erhalten eine Erklärung für die Ablehnung und haben möglicherweise folgende Optionen:
Einspruch gegen die Entscheidung einlegen
Zusätzliche Unterlagen einreichen
Erneut beantragen, wenn sich die Umstände ändern
Schritt 7: Schweizer Reisepass und Identitätskarte erhalten
Sobald die Staatsbürgerschaft bestätigt ist:
Beantragen Sie Schweizer Identitätsdokumente:
Schweizer Reisepass:
Beantragung über die Schweizer Botschaft/das Konsulat oder in der Schweiz
Gültig für 10 Jahre (5 Jahre für Minderjährige)
Einer der stärksten Reisepässe der Welt
Gebühren fallen an
Schweizer Identitätskarte (Identitätskarte/Carte d'identité):
Nationaler Personalausweis für Schweizer Bürger
Kann in vielen Fällen für Reisen innerhalb Europas verwendet werden
Nicht erforderlich, wenn Sie einen Reisepass haben, aber nützlich
Bearbeitung:
Reisepass: In der Regel einige Wochen
Identitätskarte: Ähnlicher Zeitrahmen
Eine beschleunigte Bearbeitung kann gegen eine zusätzliche Gebühr möglich sein
Vorteile der Schweizer Staatsbürgerschaft
1. Der stärkste Reisepass der Welt
Der Schweizer Reisepass zählt beständig zu den stärksten Reisedokumenten der Welt und bietet visumfreien Zugang oder Visum bei der Ankunft für über 190 Reiseziele weltweit.
9. Weitergabe der Staatsbürgerschaft an künftige Generationen
Die Schweizer Staatsbürgerschaft geht automatisch auf Ihre Kinder über:
Kinder von Schweizer Bürgern sind automatisch Schweizer
Unabhängig davon, wo die Kinder geboren werden
Schafft einen generationenübergreifenden Wert
Europäische Mobilität für Nachkommen
Wichtig: Denken Sie an die 25-Jahre-Regel: Im Ausland geborene Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft müssen sich registrieren, um das Schweizer Bürgerrecht zu behalten.
10. Politische Neutralität
Die berühmte Neutralität der Schweiz bietet:
Sicherheit vor internationalen Konflikten
Diplomatische Vorteile
Einen weltweit vertrauenswürdigen Reisepass
Humanitäre Tradition
Hauptsitze internationaler Organisationen (UN, Rotes Kreuz, WHO usw. in Genf)
Warum das Schweizer Programm restriktiver ist
Vergleich mit anderen europäischen Abstammungsprogrammen
Das Schweizer Programm zur Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist deutlich restriktiver als das vieler anderer europäischer Länder:
Schweiz (nach 2018):
Nur Eltern - kein Weg über Großeltern
Im Ausland geborene Kinder riskieren den Verlust der Staatsbürgerschaft mit 25 Jahren
Geburten müssen bei den Behörden registriert werden
Im Vergleich zu anderen Ländern:
Italien:
Keine Generationsbeschränkung (Ururgroßeltern und darüber hinaus)
Der restriktive Ansatz der Schweiz spiegelt Folgendes wider:
Kleines Land mit begrenzter Kapazität
Wunsch, eine enge Verbindung zu den Bürgern aufrechtzuerhalten
Präferenz für eine aktive Bestätigung der Staatsbürgerschaft (Registrierungspflicht)
Reformen von 2018 haben die Berechtigung verschärft
Fokus auf Integration statt auf ferne Herkunft
Wer die Schweiz trotz der Einschränkungen in Betracht ziehen sollte
Die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist sinnvoll, wenn:
Sie einen Schweizer Elternteil haben (direkte Verbindung, keine Großeltern nötig)
Sie die Stärke des Schweizer Passes schätzen (190+ Länder)
Sie Zugang zur Schweizer Lebensqualität haben möchten
Sie die Schweizer Neutralität und Stabilität schätzen
Sie an Schweizer Bank- und Finanzdienstleistungen interessiert sind
Sie Vorteile im EU-Stil ohne volle EU-Mitgliedschaft wünschen
Erwägen Sie Alternativen, wenn:
Sie nur Schweizer Großeltern haben (kein direkter Weg nach aktuellem Recht)
Sie Vorfahren aus Ländern mit großzügigeren Programmen haben
Sie eine schnellere Bearbeitung wünschen (Schweiz dauert bis zu 12 Monate)
Sie Programme ohne Registrierungspflicht bevorzugen
Wichtige Überlegungen und Einschränkungen
1. Kein Weg über Großeltern
Kritische Einschränkung:
Seit 2018 können Sie das Schweizer Bürgerrecht nicht mehr über die Großeltern beanspruchen. Damit entfällt der Weg für viele Nachkommen von Schweizer Auswanderern.
Ihre Optionen:
Wenn der Elternteil zuerst das Schweizer Bürgerrecht beanspruchen kann, können Sie es anschließend über ihn beanspruchen
Streben Sie die Staatsbürgerschaft in anderen Ländern an, aus denen Sie Vorfahren haben
Ziehen Sie einen Schweizer Wohnsitz und eine Einbürgerung in Betracht (erfordert ein Leben in der Schweiz)
2. Registrierungspflicht im Alter von 25 Jahren (bei Geburt im Ausland)
Risiko des automatischen Verlusts:
Wenn Sie im Ausland von einem Schweizer Elternteil geboren wurden und die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie sich vor dem 25. Lebensjahr registrieren oder Ihre Absicht erklären, andernfalls verlieren Sie das Schweizer Bürgerrecht.
Erforderliche Maßnahmen:
Registrierung der Geburt bei der Schweizer Botschaft/dem Konsulat
Oder Einreichung einer schriftlichen Erklärung zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft
Tun Sie dies vor Ihrem 25. Geburtstag
Wenn Sie sich dem 25. Lebensjahr nähern: Handeln Sie sofort, um Ihre Staatsbürgerschaft zu bewahren.
3. Bearbeitungszeit
Bis zu 12 Monate ist im Vergleich zu einigen Programmen relativ lang:
Litauen: 2 Monate
Tschechische Republik: 6-8 Monate
Irland: 6-9 Monate
Wenn Geschwindigkeit entscheidend ist, ist die Schweiz möglicherweise nicht ideal (obwohl es sich, falls Sie qualifiziert sind, in jedem Fall lohnt, es zu verfolgen).
4. Kosten
Schweizer Anträge beinhalten:
Regierungsgebühren
Kosten für die Beschaffung von Dokumenten
Apostillen und Übersetzungen
Mögliche rechtliche Unterstützung
Ohne CitizenX-Dienstleistungen: Sie müssen den Prozess selbstständig durchlaufen oder einen Schweizer Einwanderungsanwalt beauftragen, was teuer sein kann.
5. Sprachliche Überlegungen
Obwohl für die Staatsbürgerschaft durch Abstammung keine Sprachanforderung besteht, ist die Integration in die Schweizer Gesellschaft durch Sprachkenntnisse begünstigt:
Deutsch (am weitesten verbreitet)
Französisch (in der Region Romandie)
Italienisch (in der Region Tessin)
Englisch (weitgehend verstanden, aber nicht offiziell)
Wenn Sie planen, in der Schweiz zu leben, ist das Erlernen der Sprache von Vorteil.
CitizenX Europäische Staatsbürgerschaftsprogramme
DaCitizenXderzeit keine Dienstleistungen für das Schweizer Bürgerrecht durch Abstammung anbietet, möchten Sie vielleicht unsere verfügbaren europäischen Staatsbürgerschaftsprogramme erkunden, die möglicherweise zugänglicher sind, wenn Sie Vorfahren aus verschiedenen Ländern haben:
Von CitizenX angebotene Programme:
Irland Staatsbürgerschaft durch Abstammung - 15.000 $ - Bis zu den Ururgroßeltern, keine Sprachanforderung, 6-9 Monate
Italien Staatsbürgerschaft durch Abstammung - 25.000 $ - Keine Generationsbeschränkung, keine Sprachanforderung
Polen Staatsbürgerschaft durch Abstammung - 25.000 $ - Drei Generationen (Urgroßeltern), keine Sprachanforderung
Tschechische Republik Staatsbürgerschaft durch Abstammung - 15.000 $ - Bis zu Urgroßeltern, keine Sprachanforderung
Kontaktieren Sie CitizenX, um Ihre Familiengeschichte zu bewerten und festzustellen, welcher europäische Weg zur Staatsbürgerschaft durch Abstammung am besten zu Ihrer Situation passt.
Wenn Sie Vorfahren aus mehreren europäischen Ländern haben, können wir Ihnen helfen, das vorteilhafteste Staatsbürgerschaftsprogramm basierend auf Ihren spezifischen Umständen, zeitlichen Vorlieben und Zielen zu identifizieren.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich das Schweizer Bürgerrecht über meine Schweizer Großeltern erhalten?
Nein, nicht nach geltendem Recht (seit 2018). Mit dem Schweizer Bürgerrechtsgesetz von 2018 wurde die erleichterte Einbürgerung über Großeltern abgeschafft.
Wenn Ihr Elternteil (das Kind Ihres Schweizer Großelternteils) jedoch zuerst sein Schweizer Bürgerrecht feststellen oder wiedererlangen kann, könnten Sie dann das Schweizer Bürgerrecht über Ihren Elternteil beantragen. Dies erfordert zeitlich aufeinanderfolgende Anträge.
Muss ich Deutsch, Französisch oder Italienisch sprechen, um die Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erhalten?
Nein, es gibt keine Sprachanforderung für das Schweizer Bürgerrecht durch Abstammung. Sprachanforderungen gelten für die Einbürgerung (für Personen ohne Schweizer Eltern), wobei die Anforderungen je nach Kanton variieren.
Wenn Sie jedoch planen, in der Schweiz zu leben, ist das Erlernen einer der Landessprachen für die Integration sehr vorteilhaft.
Was ist, wenn ich im Ausland von einem Schweizer Elternteil geboren wurde?
Sie sind wahrscheinlich ab Geburt Schweizer Bürger. Wenn Sie jedoch auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelbürger ab Geburt), müssen Sie Ihre Geburt bei den Schweizer Behörden anmelden oder vor Erreichen des 25. Lebensjahres Ihren Wunsch erklären, das Bürgerrecht beizubehalten, andernfalls verlieren Sie automatisch das Schweizer Bürgerrecht.
Kontaktieren Sie umgehend die Schweizer Botschaft/das Konsulat, wenn:
Sie sich dem 25. Lebensjahr nähern
Sie Ihre Geburt noch nicht angemeldet haben
Sie sich über Ihren Registrierungsstatus unsicher sind
Wie lange dauert der Prozess für das Schweizer Bürgerrecht?
Die Bearbeitung kann von der Einreichung des Antrags bis zur Bestätigung der Staatsbürgerschaft bis zu 12 Monate dauern.
Das Sammeln der Dokumente im Vorfeld kann je nach Verfügbarkeit der Unterlagen zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.
Erlaubt die Schweiz die doppelte Staatsbürgerschaft?
Ja, die Schweiz erlaubt die doppelte (und mehrfache) Staatsbürgerschaft ohne Einschränkungen. Sie können Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit beibehalten, während Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben.
Prüfen Sie jedoch die Gesetze Ihres derzeitigen Landes; einige Länder erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft (Japan, Singapur usw.).
Kann ich die Schweizer Staatsbürgerschaft an meine Kinder weitergeben?
Ja, Kinder von Schweizer Bürgern erwerben bei der Geburt automatisch das Schweizer Bürgerrecht, unabhängig davon, wo sie geboren werden.
Wichtig: Wenn Ihre Kinder im Ausland geboren werden und eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, denken Sie daran, dass sie sich vor dem 25. Lebensjahr registrieren oder ihre Absicht zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft erklären müssen, um einen automatischen Verlust zu vermeiden.
Was ist, wenn ich die Schweizer Staatsbürgerschaft verloren habe?
Sie können unter Umständen ein Gesuch um Wiedereinbürgerung stellen, wenn:
Der Verlust innerhalb der letzten 10 Jahre eingetreten ist
Sie eine enge Verbundenheit mit der Schweiz nachweisen können
Wenden Sie sich an die Schweizer Behörden, um die Berechtigung zur Wiedereinbürgerung basierend auf Ihren spezifischen Umständen zu besprechen.
Muss ich in der Schweiz leben, um die Staatsbürgerschaft zu behalten?
Nein, es gibt keine Wohnsitzpflicht, um die Schweizer Staatsbürgerschaft nach deren Erwerb zu behalten. Viele Schweizer Bürger leben dauerhaft im Ausland.
Die Aufrechterhaltung einer gewissen Verbindung zur Schweiz (Besuche, Eigentum, Bankgeschäfte, familiäre Bindungen) kann jedoch aus praktischen Gründen von Vorteil sein und hilft bei der Erneuerung von Dokumenten.
Was ist, wenn mein Schweizer Elternteil sich in einem anderen Land eingebürgert hat?
Historisch gesehen konnte eine Einbürgerung in einem anderen Land nach altem Recht zum Verlust des Schweizer Bürgerrechts führen. Das geltende Schweizer Recht erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft.
Ihre Berechtigung hängt davon ab:
Wann Ihr Elternteil sich einbürgern ließ
Was das Schweizer Gesetz zu diesem Zeitpunkt besagte
Ob Ihr Elternteil die Schweizer Staatsbürgerschaft beibehalten hat
Konsultieren Sie die Schweizer Behörden zu Ihrer spezifischen Situation und dem Zeitrahmen.
Kann ich das Schweizer Bürgerrecht erhalten, wenn mein Schweizer Vorfahre seinen Namen geändert hat?
Ja, Namensänderungen verhindern Staatsbürgerschaftsansprüche nicht, solange Sie die Verbindung durch Dokumente nachweisen können:
Einwanderungsunterlagen zeigen oft den ursprünglichen und den geänderten Namen
Eheurkunden können Geburtsnamen ausweisen
Rechtliche Dokumente zur Namensänderung
Genealogische Aufzeichnungen, die Namensvarianten verbinden
Sie müssen eine klare Dokumentation vorlegen, die die Namensänderungen nachzeichnet und die familiäre Beziehung beweist.
Welche Dokumente benötige ich, um das Schweizer Bürgerrecht nachzuweisen?
Zu den Kernunterlagen gehören:
Ihre Geburtsurkunde
Geburtsurkunde des Schweizer Elternteils
Staatsbürgerschaftsnachweis des Schweizer Elternteils (Reisepass, Identitätskarte, Bürgerrechtsnachweis)
Eheurkunde Ihrer Eltern (falls zutreffend)
Ihr Reisepass
Vaterschaftsdokumente (bei Inanspruchnahme über den unverheirateten Vater)
Die spezifischen Anforderungen können je nach Ihren Umständen variieren; konsultieren Sie die Schweizer Botschaft für die genauen Anforderungen.