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Rumänisch

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5 Vorteile der rumänischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung

1. Unionsbürgerschaft der Europäischen Union

Die rumänische Staatsangehörigkeit ist eine EU-Bürgerschaft. Allein diese Tatsache ist der Grund, warum die meisten Menschen diesen Prozess überhaupt anstreben.

Als EU-Bürger können Sie in jedem der 27 Mitgliedstaaten ohne Visum oder Aufenthaltstitel leben. Sie können überall in der EU arbeiten, ohne dass ein Sponsoring durch den Arbeitgeber oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Sie können an europäischen Universitäten studieren und zahlen die inländischen Studiengebühren, was in vielen Ländern bedeutet, dass das Studium kostenlos oder fast kostenlos ist. Deutschland erhebt an öffentlichen Universitäten keine Gebühren. Frankreich verlangt 170 bis 600 Euro pro Jahr. Österreich, Dänemark, Finnland und mehrere andere Länder bieten EU-Bürgern kostenlose oder stark subventionierte Hochschulbildung an.

Sie können außerdem überall im EU-Binnenmarkt ein Unternehmen ohne Beschränkungen für ausländisches Eigentum gründen, Zugang zu EU-Bank- und Finanzdienstleistungen erhalten und sich in jedem Mitgliedstaat mit Zugang zu den örtlichen Sozialsystemen zur Ruhe setzen.

Zu den Ländern, die Ihnen offenstehen, gehören Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Portugal, Schweden, Österreich, Belgien, Irland, Griechenland und 16 weitere. Zusätzlich zu den 27 EU-Mitgliedern genießen Sie durch den EWR und bilaterale Abkommen auch ähnliche Freizügigkeit in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Dies ist kein vorübergehender Status oder eine Visumskategorie. Er ist dauerhaft. Sobald Sie die rumänische Staatsangehörigkeit besitzen, haben Sie die EU-Bürgerschaft auf Lebenszeit, und das gilt auch für Ihre Kinder.

2. Einer der stärksten Reisepässe der Welt

Rumänien ist dem Schengen-Raum zum 1. Januar 2025 als Vollmitglied beigetreten, was den rumänischen Pass über Nacht deutlich wertvoller gemacht hat. Sie genießen nun unbegrenzte Reisemöglichkeiten in 29 europäischen Ländern ohne Grenzkontrollen sowie visumfreien Zugang oder Visum bei der Ankunft in über 180 Ländern, was etwa 82 % der Welt abdeckt.

Dazu gehören die Vereinigten Staaten (ESTA, 90 Tage), Kanada (eTA, bis zu 6 Monate), das Vereinigte Königreich (6 Monate trotz Brexit), Japan, Südkorea, Singapur, Australien, Neuseeland und der Großteil Lateinamerikas sowie Südostasiens.

Wenn Sie häufig reisen, ist der praktische Unterschied zwischen einem rumänischen Pass und einem Pass mit eingeschränktem visumfreiem Zugang riesig. Keine Visumanträge mehr, kein wochenlanges Warten auf Genehmigungen. Sie buchen einen Flug und fliegen los.

3. Doppelte Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen

Rumänien erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit uneingeschränkt, ebenso wie die Vereinigten Staaten, Kanada, das Vereinigte Königreich und Australien. Sie müssen Ihren aktuellen Pass nicht aufgeben, um Rumäne zu werden. Sie besitzen beide gleichzeitig und nutzen denjenigen, der für die Situation sinnvoll ist: Ihren rumänischen Pass bei Reisen in Europa, Ihren anderen Pass bei der Einreise in Ihr Heimatland.

Das bedeutet auch, dass der Erwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit keine Nachteile hat. Sie verlieren nichts. Sie behalten jedes Recht und Privileg, das Sie bereits haben, und fügen die EU-Bürgerschaft hinzu.

Rumänien besteuert nicht auf Basis der Staatsangehörigkeit. Allein der Besitz eines rumänischen Passes, während man in den USA, Kanada oder anderswo lebt, führt zu keinerlei rumänischen Steuerpflichten. Sie schulden nur dann rumänische Steuern, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz begründen (183 oder mehr Tage pro Jahr) oder Einkünfte aus rumänischen Quellen beziehen. Und falls Sie in Rumänien steueransässig werden, sind die Sätze niedrig: 10 % Pauschalsteuer auf Einkommen, 5 % auf Dividenden und 16 % Körperschaftssteuer.

US-Bürger sollten beachten, dass die Vereinigten Staaten die Staatsangehörigkeit besteuern, unabhängig davon, wo Sie leben, sodass sich Ihre US-Steuererklärungspflichten nicht ändern. Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern verhindern jedoch im Allgemeinen eine Doppelbesteuerung.

4. Weitergabe der Staatsangehörigkeit an Kinder und zukünftige Generationen

Sobald Sie rumänischer Staatsbürger sind, erwerben alle danach geborenen Kinder automatisch mit der Geburt die rumänische Staatsangehörigkeit. Sie müssen das Antragsverfahren nicht durchlaufen. Sie müssen nicht Rumänisch lernen. Sie sind vom ersten Tag an Staatsbürger.

Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Antrags bereits minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) haben, können Sie diese in Ihren Antrag einschließen. Sie erhalten die Staatsangehörigkeit zur gleichen Zeit wie Sie.

Es hört nicht bei Ihren Kindern auf. Ihre Kinder können die Staatsangehörigkeit an ihre Kinder weitergeben und so weiter. Sie durchlaufen den Prozess einmal, und Ihre Enkel und Urenkel haben die Option auf die EU-Bürgerschaft, ohne eigene Anträge stellen zu müssen, solange jede Generation die Kette durch Registrierung aufrechterhält.

Überlegen Sie, was das in der Praxis bedeutet. Ihre Kinder werden in der Lage sein, an europäischen Universitäten zu inländischen Gebühren zu studieren, überall in der EU ohne Sponsoring zu arbeiten und mit einem der stärksten Pässe der Welt zu reisen. Die meisten Menschen geben Zehntausende von Dollar aus, um solche Optionen auf anderem Wege zu schaffen.

5. Ein konkreter Plan B

Dies ist der Vorteil, über den die Leute am wenigsten sprechen, über den sie aber am meisten nachdenken. Eine zweite Staatsangehörigkeit in der EU ist eine Versicherung. Wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen ändern, wenn politische Instabilität das Leben unangenehm macht oder wenn Sie einfach die Option auf einen Neuanfang woanders haben möchten, gibt Ihnen die rumänische Staatsangehörigkeit diese Möglichkeit.

Sie haben das gesetzliche Recht, mit Ihrer gesamten Familie in ein beliebiges der 27 EU-Länder umzuziehen – ohne Visum, ohne Sponsoring und ohne Ablaufdatum. Sie haben Zugang zu den öffentlichen Gesundheitssystemen in ganz Europa. Sie können Ihre Kinder in örtlichen Schulen anmelden. Sie können Immobilien ohne Beschränkungen für ausländische Käufer erwerben.

Rumänien selbst bietet im Vergleich zu Westeuropa niedrige Lebenshaltungskosten, eine wachsende Wirtschaft mit besonderer Stärke im IT- und Tech-Sektor sowie eine strategische Lage zwischen Westeuropa, dem Balkan und dem Schwarzen Meer. Die Immobilienpreise sind ein Bruchteil dessen, was man in Frankreich oder Deutschland zahlen würde.

Ob Sie diese Option jemals nutzen oder nicht, ihr bloßer Besitz verändert Ihren Blick auf die Zukunft. Es ist eine geografische Diversifizierung für Ihre Familie. Dieselbe Logik, die Menschen dazu antreibt, ihre Investitionen zu diversifizieren, gilt auch dafür, wo und wie man leben kann.

Pass von Rumänische Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Passstärke

Weltweiter Zugang

82%

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Erforderliche Unterlagen

Unterlagen

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Geburtsurkunde

Reisepass

Polizeiliches Führungszeugnis

Verfahren für die rumänische Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Rumänien ermöglicht es Nachkommen bis zur dritten Generation, die Staatsbürgerschaft durch Abstammung zurückzuerhalten. Das Programm umfasst Personen mit Vorfahren aus dem heutigen Rumänien, erstreckt sich aber auch auf Nachkommen von Personen, die zwischen 1918 und 1940 in ehemaligen rumänischen Gebieten geboren wurden. Diese Gebiete gehören heute zu Moldawien, der Ukraine, Serbien und Bulgarien. Seit Rumänien am 1. Januar 2025 dem Schengen-Raum beigetreten ist, bietet der rumänische Reisepass visumfreien Zugang zu über 180 Reisezielen sowie das Recht, in allen 27 EU-Mitgliedstaaten zu leben und zu arbeiten.

Seit dem 15. März 2025 schreibt das Gesetz 14/2025 eine neue Anforderung vor: Die meisten Antragsteller auf Staatsbürgerschaft durch Abstammung müssen nun Rumänischkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Dieser Leitfaden spiegelt alle aktuellen Anforderungen und Verfahren wider.

Wer qualifiziert sich für die rumänische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Es gibt zwei rechtliche Wege. Welcher auf Sie zutrifft, bestimmt, wie weit Ihr Anspruch zurückreichen kann und welche Unterlagen Sie benötigen.

Artikel 10: Wiedererwerb der verlorenen Staatsbürgerschaft

Dieser Weg ist anwendbar, wenn Sie oder Ihr Eltern- oder Großelternteil ein rumänischer Staatsbürger waren, der die Staatsbürgerschaft zu irgendeinem Zeitpunkt verloren hat – sei es durch Auswanderung, Einbürgerung in einem anderen Land oder unfreiwilligen Verlust. Sie können den Anspruch als direkter biologischer Nachkomme bis zum zweiten Grad (Eltern- oder Großeltern-Ebene) geltend machen.

Wenn Ihr Elternteil zum Zeitpunkt Ihrer Geburt rumänischer Staatsbürger war, noch lebt und die Staatsbürgerschaft nie formell verloren hat, sind Sie möglicherweise bereits rumänischer Staatsbürger, ohne es zu wissen. In diesem Fall müssen Sie die Staatsbürgerschaft nicht "beantragen". Sie müssen lediglich eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung einholen, die Ihren bestehenden Status dokumentiert, und dann einen Reisepass beantragen. Dies wird manchmal als "direkte Staatsbürgerschaft" bezeichnet und erfordert ungeachtet der Gesetzesänderungen von 2025 keine rumänischen Sprachkenntnisse.

Artikel 11: Staatsbürgerschaft in ehemaligen Gebieten

Dieser Weg richtet sich an Nachkommen von Personen, die in Gebieten geboren wurden, die zwischen 1918 und 1940 zum Königreich Rumänien gehörten. Zu diesen Gebieten gehören Bessarabien (heute die Republik Moldau und Teile der südwestlichen Ukraine), die Nordbukowina (heute Teil der ukrainischen Oblast Tscherniwzi), die Region Herza (heute Teil der Ukraine), das Cadrilater oder die Süddobrudscha (heute Teil Bulgariens) und Nordsiebenbürgen (1918–1940 Teil Rumäniens, 1940–1944 an Ungarn abgetreten, dann an Rumänien zurückgegeben).

Nach Artikel 11 sind Nachkommen bis zum dritten Grad antragsberechtigt, also Kinder, Enkel und Urenkel. Ihr Vorfahre muss nicht zwangsläufig formell die rumänische Staatsbürgerschaft besessen haben, sofern seine Geburt in dem Gebiet während des Zeitraums 1918–1940 nachgewiesen werden kann. Artikel 11(2) enthält zudem eine Klausel, die eine Wiederherstellung auch bei unvollständiger Dokumentation ermöglicht, solange die territoriale Herkunft nachgewiesen werden kann.

Staatsbürgerschaft als Wiedergutmachung für das Bündnis mit den Nationalsozialisten

Es gibt eine separate Bestimmung für direkte Nachkommen rumänischer Holocaust-Opfer bis zum zweiten Grad (Kinder und Enkel, einschließlich als Minderjährige adoptierte). Dieser Weg hat eigene Anforderungen und Dokumentationspflichten.

Staatsbürgerschaft durch rumänische Abstammung (heutiges und ehemaliges Territorium)

Sie können die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie einen Vorfahren haben, der entweder im heutigen Rumänien oder in einem ehemaligen Gebiet (heute Teil von Ungarn, Bulgarien, der Ukraine oder Moldawien) geboren wurde. Nachkommen eines in Rumänien oder einem ehemaligen Gebiet geborenen Vorfahren sind bis zum dritten Grad (Kinder, Enkel und Urenkel, einschließlich als Minderjährige adoptierte) antragsberechtigt.

Was nicht qualifiziert

Ururoßeltern und weiter zurückliegende Generationen sind nach geltendem Recht nicht antragsberechtigt. Sie müssen ein direkter biologischer Nachkomme sein. Ehepartner, Stiefkinder, die nicht adoptiert wurden, und andere Verwandte qualifizieren sich nicht. Adoptivkinder qualifizieren sich nur, wenn sie als Minderjährige adoptiert wurden und die Adoption in Rumänien anerkannt ist.

Das Antragsverfahren Schritt für Schritt

Schritt 1: Überprüfung der Berechtigung und Bestimmung des Weges

Bevor Sie Geld für Dokumente ausgeben, müssen Sie herausfinden, welcher Artikel auf Ihre Situation zutrifft und welcher Vorfahre Ihnen den stärksten Anspruch verleiht.

Wenn Ihr Elternteil rumänischer Staatsbürger war und die Staatsbürgerschaft nie formell verloren hat, sind Sie möglicherweise bereits Staatsbürger. Prüfen Sie, ob Ihre Geburt bei den rumänischen Konsularbehörden registriert wurde. Falls ja, handelt es sich um den Weg der "direkten Staatsbürgerschaft", der schneller ist und keine Sprachkenntnisse erfordert.

Wenn Ihr Eltern- oder Großelternteil rumänischer Staatsbürger war und die Staatsbürgerschaft durch Auswanderung oder Einbürgerung an einem anderen Ort verloren hat, fallen Sie unter Artikel 10. Wenn Ihr Vorfahre (bis zum Urgroßelternteil) zwischen 1918 und 1940 in einem ehemaligen rumänischen Gebiet geboren wurde, fallen Sie unter Artikel 11.

Dieser Schritt beinhaltet auch die Bewertung der vorhandenen Dokumentation und der Lücken. Wenn Ihr Vorfahre vor 1918 aus Siebenbürgen ausgewandert ist, war er technisch gesehen ein österreichisch-ungarischer Untertan und kein rumänischer Staatsbürger. Dennoch können Sie sich unter Artikel 11 qualifizieren, wenn er in einem Gebiet geboren wurde, das von 1918 bis 1940 Teil Rumäniens wurde.

Planen Sie zwei bis drei Monate für diese Phase ein.

Schritt 2: Zusammenstellung der Familiendokumente

Sammeln Sie Dokumente für sich selbst und für jede Person in der Kette zwischen Ihnen und Ihrem rumänischen Vorfahren.

Für sich selbst benötigen Sie einen gültigen Reisepass, eine ausführliche Geburtsurkunde mit den Namen beider Eltern, eine Heiratsurkunde (falls zutreffend), ein Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners (falls zutreffend), zwei Passfotos (3,5 x 4,5 cm, weißer Hintergrund) und einen Wohnsitznachweis wie eine Stromrechnung oder einen Mietvertrag.

Für Ihren Vorfahren benötigen Sie dessen rumänische Geburtsurkunde, einen Nachweis der rumänischen Staatsbürgerschaft (ein alter rumänischer Reisepass, eine Staatsbürgerschaftsurkunde, ein Personalausweis, Militärunterlagen, Wählerverzeichnisse oder Grundbuchunterlagen) sowie dessen Heirats- und Sterbeurkunden, sofern zutreffend.

Für jede dazwischen liegende Generation benötigen Sie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden für jede verstorbene Person in der direkten Linie. Wenn jemand seinen Namen durch Heirat, Transliteration oder bewusste Amerikanisierung geändert hat, benötigen Sie Unterlagen für jede Namensänderung.

Falls Sie kritische Dokumente nicht über Familienmitglieder finden können, benötigen Sie möglicherweise professionelle Ahnenforschung. Rumänische Genealogen, die auf Staatsbürgerschaftsfälle spezialisiert sind, haben Zugriff auf das rumänische Nationalarchiv in Bukarest, Regionalarchive in Städten wie Cluj-Napoca, Iași und Timișoara, Kirchenarchive der rumänisch-orthodoxen, griechisch-katholischen, römisch-katholischen und lutherischen Gemeinden sowie auf Standesämter in den Rathäusern. Für Ansprüche aus ehemaligen Gebieten benötigen Sie möglicherweise auch Forscher, die Zugang zu Archiven in Moldawien, der Ukraine (Oblast Tscherniwzi) oder Bulgarien haben.

Professionelle Ahnenforschung kostet in der Regel zwischen 500 und 2.500 Euro und dauert zwei bis sechs Monate.

Die Zusammenstellung der Dokumente dauert insgesamt drei bis zwölf Monate, je nachdem, wie viele Länder und Archive beteiligt sind.

Schritt 3: Einholung von Strafregisterbescheinigungen

Hier kommt es auf das Timing an. Strafregisterbescheinigungen dürfen bei Einreichung Ihres Antrags nicht älter als sechs Monate sein. Fordern Sie diese daher etwa drei bis vier Monate vor dem geplanten Einreichungstermin an.

Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis aus jedem Land, dessen Staatsbürger Sie sind oder waren, sowie aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 15 Jahren länger als 180 aufeinanderfolgende Tage gelebt haben.

Für Bewerber aus den USA bedeutet dies den FBI Identity History Summary Check (18 $, vier bis acht Wochen Bearbeitungszeit) plus Strafregisterbescheinigungen auf bundesstaatlicher Ebene aus jedem Bundesstaat, in dem Sie länger als 180 Tage gelebt haben (10 bis 50 $ pro Stück, zwei bis sechs Wochen). Bewerber aus Kanada benötigen den RCMP Criminal Record Check (25 bis 50 $, zwei bis vier Wochen). Bewerber aus dem Vereinigten Königreich benötigen das ACRO Police Certificate. Wenn Sie in mehreren Ländern gelebt haben, benötigen Sie Unterlagen aus jedem einzelnen Land.

Fehlende Strafregisterbescheinigungen aus einer erforderlichen Jurisdiktion führen zur automatischen Ablehnung. Planen Sie sorgfältig und fordern Sie alle Unterlagen gleichzeitig an, damit sie zum Zeitpunkt der Einreichung alle noch gültig sind.

Dieser Schritt dauert ein bis drei Monate.

Schritt 4: Erwerb des rumänischen B1-Sprachzertifikats (falls erforderlich)

Seit dem 15. März 2025 müssen die meisten Antragsteller Rumänischkenntnisse auf dem Niveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachweisen.

Von dieser Pflicht befreit sind Personen über 65 Jahre, ehemalige rumänische Staatsbürger, die ihre Staatsbürgerschaft wiedererwerben, Personen, die in Rumänien geboren wurden, oder Personen, die sich als "direkte Staatsbürger" qualifizieren, die bereits die Staatsbürgerschaft besitzen und diese lediglich registrieren lassen müssen. Minderjährige Kinder sind ebenfalls befreit.

Falls Sie nicht befreit sind, können Sie die Anforderung durch ein B1-Zertifikat einer vom rumänischen Bildungsministerium akkreditierten Institution, ein Zeugnis über mindestens drei Jahre rumänischen Sprachunterricht oder ein Zertifikat einer rumänischen Kulturinstitution erfüllen, das B1-Kenntnisse bescheinigt.

Niveau B1 bedeutet, dass Sie die Hauptpunkte verstehen können, wenn klare Standardsprache verwendet wird und es um vertraute Dinge geht, die meisten Situationen bewältigen können, denen man auf Reisen in Rumänien begegnet, sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen äußern und Erfahrungen beschreiben sowie Gründe für Meinungen angeben können.

Wenn Sie bei Null anfangen, können Sie mit vier bis sechs Monaten Lernzeit bei 10 bis 15 Stunden pro Woche rechnen. Online-Kurse für Staatsbürgerschaftsbewerber kosten inklusive Prüfung zwischen 300 und 800 Euro. Wenn Sie bereits familiäre Vorkenntnisse haben, können Sie B1 in zwei bis vier Monaten erreichen. Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sprachstudium, da dies oft der zeitaufwendigste Einzelschritt für Bewerber ist, die die Sprache noch nicht sprechen.

Schritt 5: Apostillierung Ihrer Dokumente

Jedes außerhalb Rumäniens ausgestellte Dokument muss beglaubigt werden, bevor die rumänischen Behörden es akzeptieren.

Für Dokumente aus Ländern, die dem Haager Apostille-Übereinkommen angehören (einschließlich USA, Kanada, Großbritannien und Australien), benötigen Sie eine Apostille. In den USA werden Apostillen vom Secretary of State des Staates ausgestellt, der das Dokument ausgegeben hat. Eine kalifornische Geburtsurkunde wird vom California Secretary of State apostilliert. Bundesdokumente wie das FBI- Führungszeugnis werden vom U.S. Department of State in Washington, D.C. apostilliert. Die Kosten liegen zwischen 20 und 100 $ pro Dokument, die Bearbeitung dauert je nach Bundesstaat ein bis sechs Wochen.

In Kanada übernimmt Global Affairs Canada die Beglaubigung und Apostillierung. Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen. Im Vereinigten Königreich ist das FCDO für Apostillen zuständig.

Für Dokumente aus Ländern, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören, benötigen Sie eine Superlegalisation, ein komplexeres, mehrstufiges Verfahren über mehrere Regierungsbehörden. Dies dauert länger und kostet mehr.

Führen Sie eine Tabelle, um jedes Dokument, seinen Beglaubigungsstatus und sein Ablaufdatum zu verfolgen. Denken Sie daran, dass Ihre Strafregisterbescheinigungen nach drei bis sechs Monaten ablaufen, daher ist der Zeitpunkt dieses Schritts im Verhältnis zu Ihrer Einreichung entscheidend.

Dieser Schritt dauert ein bis drei Monate.

Schritt 6: Übersetzung aller Unterlagen ins Rumänische

Alle nicht-rumänischen Dokumente müssen von einem beim rumänischen Justizministerium registrierten, beeidigten Übersetzer (traducator autorizat) übersetzt werden. Der Übersetzer muss jede Übersetzung mit seinem offiziellen Stempel, seiner Unterschrift und seiner Registrierungsnummer versehen.

Typische Anträge umfassen 15 bis 25 Seiten. Komplexe Fälle mit Ketten bis zu den Urgroßeltern können 30 bis 50 Seiten umfassen. Bei Kosten von 50 bis 150 Euro pro Seite belaufen sich die Übersetzungskosten für einen typischen Fall auf 750 bis 3.750 Euro, bei komplexen Fällen auch mehr.

Die rumänischen Behörden sind streng bei der Übersetzungsqualität und Zertifizierung. Übersetzungen von nicht zertifizierten Übersetzern oder Übersetzungen mit Fehlern führen zur automatischen Ablehnung und monatelangen Verzögerungen. Prüfen Sie jede Übersetzung sorgfältig auf konsistente Namen über alle Dokumente hinweg und korrekte Daten.

Dieser Schritt dauert ein bis zwei Monate.

Schritt 7: Vorbereitung der Antragsformulare

Das Hauptantragsformular unterscheidet sich je nachdem, ob Sie den Antrag nach Artikel 10 oder Artikel 11 stellen. Es muss auf Rumänisch ausgefüllt werden. Üblicherweise benötigen Sie zudem ein zwei- bis vierseitiges Begleitschreiben in rumänischer Sprache, in dem Sie Ihre Familiengeschichte erläutern, wie Ihr Vorfahre Rumänien verlassen hat, welche Staatsbürgerschaft er besaß und warum er diese verloren hat.

Wenn Sie kein Rumänisch sprechen, benötigen Sie einen Übersetzer oder Anwalt, um die Formulare und das Schreiben vorzubereiten.

Planen Sie zwei bis vier Wochen für diesen Schritt ein.

Schritt 8: Persönliche Einreichung Ihres Antrags

Sie haben zwei Möglichkeiten, und Ihre Wahl hat erheblichen Einfluss darauf, wie lange der restliche Prozess dauert.

Option A ist die Einreichung bei einer rumänischen Botschaft oder einem Konsulat in Ihrem Land. Der Vorteil ist, dass Sie nicht nach Rumänien reisen müssen. Der Nachteil ist, dass die Bearbeitung deutlich langsamer ist und oft sechs bis zwölf Monate zur Gesamtzeit hinzufügt. Sie müssen einen Termin buchen, was bei viel beschäftigten Konsulaten zu langen Wartezeiten führen kann.

Option B ist die Einreichung bei der Nationalen Behörde für Staatsbürgerschaft (ANC) in Bukarest. Dies ist der schnellere Weg. In Rumänien eingereichte Anträge werden in der Regel sechs bis zwölf Monate schneller bearbeitet als im Ausland eingereichte. Der Nachteil ist, dass Sie nach Rumänien fliegen müssen. Die meisten Bewerber, denen die Reise möglich ist, bevorzugen diese Option.

Bringen Sie zur Einreichung die Originaldokumente (die Ihnen in der Regel zurückgegeben werden) und beglaubigte Kopien, alle Übersetzungen mit Beglaubigungsvermerken der Übersetzer sowie die Zahlung für die Antragsgebühr mit. Sie erhalten eine Aktennummer (dosar-Nummer) zur Nachverfolgung.

Antragsgebühren Stand 2025: Bestätigung nach Artikel 10 kostet 50 Euro, Wiedererwerb nach Artikel 10 kostet 200 Euro, Artikel 11 (ehemalige Gebiete) kostet 200 Euro. Die Staatsbürgerschaftskarte kostet 18 Euro und wird bei Genehmigung bezahlt.

Neu seit 2025: Sie müssen zum Zeitpunkt der Einreichung biometrische Daten angeben, einschließlich eines Gesichtsfotos und digitaler Fingerabdrücke. Kinder unter 14 Jahren sind davon befreit. Die biometrischen Daten werden nach Abschluss des Staatsbürgerschaftsverfahrens vernichtet.

Schritt 9: Warten auf die behördliche Bearbeitung

Das Warten. Die Nationale Behörde für Staatsbürgerschaft (ANC) soll Fälle innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens prüfen; Artikel 11(2) schreibt eine Prüfungsfrist von fünf Monaten vor. In der Praxis wird keine dieser Fristen eingehalten.

Realistische Zeitpläne: Schnelle Fälle (selten, meist "direkte Staatsbürgerschaft" mit perfekter Dokumentation, eingereicht in Bukarest) dauern 6 bis 12 Monate. Typische Fälle dauern 2 bis 3 Jahre. Langsame Fälle, insbesondere komplexe Anträge bei viel beschäftigten Botschaften im Ausland, können 4 bis 5 Jahre oder länger dauern.

Während der Bearbeitung bewertet die ANC Ihre Dokumente, verifiziert Ihre Abstammung durch rumänische Archive und Standesregister, prüft Sicherheitsbedenken und fordert gegebenenfalls zusätzliche Dokumente an oder setzt ein Interview an. Sie erhalten selten Updates, es sei denn, Sie haken nach. Es gibt kein transparentes Tracking-System, obwohl die Reformen von 2025 Verbesserungen versprechen.

Es gibt einen Rechtsbehelf, den man kennen sollte. Gemäß Gesetz 554/2004 (Verwaltungsstreitverfahren) können Sie beim Bukarester Tribunal beantragen, die ANC zur Finalisierung Ihres Falles zu zwingen, wenn dieser nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens gelöst wurde. Ihr Anwalt reicht den Antrag ein, wenn nach sechs Monaten keine Entscheidung vorliegt. Ein Erscheinen vor Gericht ist nicht erforderlich. Das Gericht entscheidet oft zugunsten des Antragstellers und weist die ANC an, innerhalb von 30 bis 90 Tagen eine Entscheidung zu treffen. Diese Strategie verkürzt die Wartezeit in der Regel um 6 bis 12 Monate oder mehr. Sie verursacht zusätzliche Anwaltskosten von 1.000 bis 2.500 Euro, aber die meisten Bewerber halten dies für lohnenswert, um jahrelange Ungewissheit zu vermeiden.

Schritt 10: Ablegung des Treueids

Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, müssen Sie den Treueid (Juramantul de credinta) persönlich ablegen, entweder im ANC-Büro in Bukarest oder in einer rumänischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland. Der Eid ist auf Rumänisch: "Jur sa fiu devotat Tarii mele si poporului roman, sa apar drepturile si interesele nationale, sa respect Constitutia si legile Romaniei." Sie müssen nicht fließend sprechen; Sie müssen den Eid lediglich vorlesen können. Die Zeremonie wird aufgezeichnet; die Aufnahmen werden ein Jahr aufbewahrt und dann vernichtet. Minderjährige Kinder müssen den Eid nicht ablegen.

Nach dem Eid erhalten Sie eine vorläufige Staatsbürgerschaftsurkunde, die 60 Tage gültig ist. Ihre endgültige Staatsbürgerschaftskarte wird innerhalb von 60 Tagen ausgestellt.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Begründung und können die Mängel beheben und den Antrag erneut stellen oder über rumänische Gerichte Berufung einlegen.

Dieser Schritt dauert ein bis zwei Monate.

Schritt 11: Erhalt Ihres rumänischen Reisepasses und Personalausweises

Mit Ihrer Staatsbürgerschaftsurkunde können Sie bei der ANC-Passbehörde in Rumänien oder bei einer rumänischen Botschaft bzw. einem Konsulat im Ausland einen rumänischen biometrischen Reisepass beantragen. Der Reisepass ist für Erwachsene 10 Jahre und für Minderjährige 5 Jahre gültig. Die Kosten belaufen sich je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit auf 33 bis 50 Euro bei einer Standardbearbeitungszeit von 30 Tagen.

Der rumänische Personalausweis (ID card) kann nur persönlich in Rumänien bei einer örtlichen Polizeistation beantragt werden. Er kostet 10 Euro, die Bearbeitung dauert 30 Tage und er ist 10 Jahre gültig. Er wird für einige administrative Vorgänge in Rumänien benötigt, ist aber nicht zwingend erforderlich, wenn Sie Ihren Reisepass hauptsächlich zum Reisen nutzen wollen.

Dieser Schritt dauert ein bis zwei Monate.

Wie CitizenX dies für Sie übernimmt

CitizenX berechnet 25.000 $, um den gesamten Prozess abzuwickeln.

Wir beginnen mit einer umfassenden Prüfung der Berechtigung und Strategie: Wir prüfen Ihre Abstammung, ermitteln den richtigen rechtlichen Weg (Artikel 10 oder Artikel 11), prüfen die Berechtigung für ehemalige Gebiete und bewerten, ob Sie sich bereits als direkter Staatsbürger qualifizieren könnten. Wir finden heraus, welcher Vorfahre Ihnen den stärksten Anspruch verleiht und welche Ausnahmeregelungen gelten.

Wir führen professionelle Ahnenforschung in Rumänien und ehemaligen rumänischen Gebieten durch und beschaffen Geburts-, Heirats-, Sterbe-, Kirchen- und Zivilregister sowie US- oder kanadische Einwanderungs- und Einbürgerungsunterlagen. Wir rekonstruieren Ihre vollständige Generationskette.

Wir managen die Sprachanforderung unter Gesetz 14/2025, bereiten Befreiungsanträge vor, falls Sie sich qualifizieren, oder koordinieren das B1-Zertifikat mit akkreditierten Schulen, falls nicht. Wir kümmern uns um die Koordination der Strafregisterbescheinigungen über alle relevanten Länder und Gerichtsbarkeiten hinweg und stellen sicher, dass Timing und Gültigkeit übereinstimmen.

Wir kümmern uns um Apostillen in allen Ländern, die Beglaubigung von 15 bis 30 oder mehr Dokumenten und zertifizierte rumänische Übersetzungen durch vom Ministerium autorisierte Übersetzer. Wir bereiten alle Formulare und das Begleitschreiben auf Rumänisch vor, organisieren Dokumente und koordinieren die Erfassung biometrischer Daten. Wir übernehmen die Einreichung, entweder über den schnelleren Bukarester Weg oder auf Wunsch bei einer Botschaft, vereinbaren Termine und vertreten Sie bei der Einreichung.

Nach sechs Monaten ohne Fortschritt reichen wir ein Verwaltungsstreitverfahren nach Gesetz 554/2004 ein, um die ANC zum Handeln zu bewegen. Dies verkürzt den Zeitplan in der Regel um 6 bis 12 Monate. Während der gesamten Bearbeitungszeit kommunizieren wir mit der ANC, haken proaktiv nach, beantworten Dokumentenanfragen und kümmern uns um etwaige Interviews oder Klärungsersuche.

Nach der Genehmigung koordinieren wir die Eid-Zeremonie, die Staatsbürgerschaftsurkunde, den Passantrag, die Unterstützung beim Personalausweis und die Orientierung über EU-Rechte. Wir bieten zudem optionale Unterstützung bei rumänischen Steuer- und Registrierungsfragen an.

Erwartete Zeitpläne mit CitizenX: 18 bis 24 Monate für einfache Eltern- oder Großelternfälle, die in Bukarest mit Sprachbefreiung und juristischer Intervention eingereicht werden. Zwei bis drei Jahre für Großeltern- oder Urgroßelternfälle mit moderater Recherche und B1-Anforderung. Zweieinhalb bis vier Jahre für Fälle in ehemaligen Gebieten mit intensiver Archivrecherche, Namensänderungen, fehlenden Unterlagen oder Verzögerungen bei der Einreichung über die Botschaft.

Der DIY-Weg kostet in der Regel 4.000 bis 6.000 $ für einfache Fälle und 8.000 bis 10.000 $ oder mehr für komplexe Fälle, plus 200 bis 400 Stunden Ihrer Zeit. Die Risiken sind real: fehlende Dokumentation, fehlerhafte Übersetzungen, abgelaufene Unterlagen, Wahl des falschen Rechtsweges und mehrjährige Verzögerungen, die mit besserer Vorbereitung hätten vermieden werden können.

Zusammenfassung des Zeitplans

Best-Case (12 bis 18 Monate): Bestätigung der direkten Staatsbürgerschaft oder unkomplizierter Wiedererwerb über Eltern/Großeltern mit perfekter Dokumentation, fließendem Rumänisch oder Sprachbefreiung, eingereicht in Bukarest mit juristischer Intervention nach sechs Monaten.

Typischer Fall (2 bis 3 Jahre): Wiedererwerb über Großeltern oder Anspruch nach Artikel 11 über Urgroßeltern in ehemaligem Gebiet. Erfordert B1-Zertifikat, einiges an Ahnenforschung, Einreichung bei einer Botschaft im Ausland. Juristische Intervention verkürzt die Bearbeitung von 18–30 Monaten auf 10–15 Monate.

Komplexer Fall (3 bis 5+ Jahre): Urgroßelternteil in ehemaligem Gebiet geboren, umfangreiche Archivrecherchen in mehreren Ländern, lückenhafte Dokumentation, komplexe Familiengeschichte mit Namensänderungen und mehreren Ehen, Einreichung bei einer viel beschäftigten Botschaft ohne juristische Intervention.

Was den Prozess beschleunigt: Einreichung in Bukarest statt bei einer Botschaft, Nutzung juristischer Intervention nach sechs Monaten, vollständige und korrekte Dokumentation von Anfang an, Qualifikation für die Sprachbefreiung und ein einfacher Eltern- oder Großelternfall mit Auswanderung nach 1945.

Was den Prozess verlangsamt: Einreichung bei einer viel beschäftigten Botschaft im Ausland, fehlende oder unvollständige Dokumentation, komplexe Generationsketten mit Namensänderungen, Urgroßeltern-Ansprüche mit umfangreichem Beweisbedarf, Auswanderung vor 1918 aus der österreichisch-ungarischen Ära und Verzicht auf juristische Intervention.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert der gesamte Prozess? Realistisch gesehen 2 bis 5 Jahre vom Start bis zum Reisepass in der Hand. Die schnellsten Fälle (direkte Staatsbürgerschaft, Bukarest, juristische Intervention) können in 12 bis 18 Monaten abgeschlossen sein. Typische Fälle über Großeltern oder Urgroßeltern mit Sprachanforderung dauern 2 bis 3 Jahre. Komplexe Fälle ohne juristische Hilfe können sich über 4 Jahre hinziehen.

Was ist die Sprachanforderung? Sie müssen mittlere Rumänischkenntnisse auf dem Niveau B1 gemäß GER nachweisen. Dies kann durch ein Sprachzertifikat einer akkreditierten Institution oder durch den Nachweis von mindestens drei Jahren rumänischsprachigem Unterricht erfolgen. Die Sprachanforderung gilt nicht für ehemalige rumänische Staatsbürger, Antragsteller ab 65 Jahren oder minderjährige Kinder.

Kann ich einen Antrag stellen, wenn mein Urgroßelternteil Rumäne war? Ja, wenn Ihr Urgroßelternteil in einem Gebiet geboren wurde, das zwischen 1918 und 1940 zu Rumänien gehörte. Dazu gehören Bessarabien (heute Moldawien), die Nordbukowina und die Region Herza (heute Ukraine), das Cadrilater (heute Bulgarien) und Nordsiebenbürgen. Dies fällt unter Artikel 11. Urenkel sind die am weitesten entfernte berechtigte Generation.

Muss ich in Rumänien leben? Nein. Sie können den Antrag vom Ausland aus stellen, und es gibt zu keinem Zeitpunkt eine Wohnsitzpflicht. Möglicherweise müssen Sie Rumänien kurz besuchen, um Ihren Antrag einzureichen (falls Sie den Bukarester Weg wählen) und um den Treueid abzulegen, aber Sie müssen dort keinen Wohnsitz begründen.

Werde ich meine US- oder kanadische Staatsbürgerschaft verlieren? Nein. Die Vereinigten Staaten und Kanada erlauben beide die doppelte Staatsbürgerschaft, ebenso wie Rumänien. Sie können beide Pässe gleichzeitig besitzen. Dasselbe gilt für das Vereinigte Königreich und Australien.

Kann ich meine Kinder miteinbeziehen? Ja. Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung) können in Ihren Staatsbürgerschaftsantrag aufgenommen werden. Sobald Sie rumänischer Staatsbürger sind, erwerben alle Ihre künftigen Kinder automatisch bei der Geburt die rumänische Staatsbürgerschaft.

Wie viel kostet es? Die staatlichen Gebühren sind niedrig: 50 bis 200 Euro für den Antrag, 18 Euro für die Staatsbürgerschaftskarte, 33 bis 50 Euro für den Pass und 10 Euro für den Personalausweis. Insgesamt liegen die Gebühren zwischen 111 und 278 Euro. Im DIY-Verfahren sollten Sie jedoch mit 4.000 bis 10.000 $ für Nebenkosten (Übersetzungen, Forschung etc.) rechnen. CitizenX berechnet 25.000 $ für den kompletten Service.

Was ist, wenn ich die Dokumente meiner Vorfahren nicht finden kann? Professionelle Genealogen können in den rumänischen Nationalarchiven, regionalen Archiven, Kirchenarchiven und internationalen Archiven recherchieren. Viele Dokumente können aus Archivunterlagen rekonstruiert werden, selbst wenn die Originale fehlen.

Kann ich einen Antrag stellen, wenn mein Vorfahre vor 1918 aus Siebenbürgen ausgewandert ist? Ja, potenziell. Obwohl Siebenbürgen vor 1918 Teil des österreichisch-ungarischen Reiches war: Wenn Ihr Vorfahre dort geboren wurde und Siebenbürgen von 1918 bis 1940 Teil Rumäniens war, können Sie sich nach Artikel 11 qualifizieren.

Was ist, wenn mein Vorfahre aus Bessarabien (heute Moldawien) stammte? Bessarabien war von 1918 bis 1940 Teil Großrumäniens, daher qualifizieren sich viele Moldawier und Nachkommen bessarabischer Auswanderer nach Artikel 11. Dies ist einer der häufigsten Wege.

Benötige ich einen Anwalt? Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber für komplexe Fälle oder zur Beschleunigung des Verfahrens empfohlen. Ein Anwalt kann Dokumente vorbereiten, die ANC-Bürokratie navigieren und das Verwaltungsstreitverfahren nach sechs Monaten einleiten, um eine Entscheidung zu erzwingen (was 6 bis 12 Monate sparen kann).

Kann ich den Antrag über eine rumänische Botschaft in meinem Land stellen? Ja, aber Anträge, die bei Botschaften und Konsulaten im Ausland eingereicht werden, werden in der Regel 6 bis 12 Monate langsamer bearbeitet als Anträge, die direkt bei der ANC in Bukarest eingereicht werden.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Sie erhalten eine schriftliche Begründung. Sie können die Fehler beheben (z. B. fehlende Dokumente nachreichen) und erneut einen Antrag stellen oder vor rumänischen Gerichten Berufung einlegen.

Wie kann ich den Prozess beschleunigen? Reichen Sie in Bukarest statt bei einer Botschaft ein. Sorgen Sie für 100 % vollständige Unterlagen von Anfang an. Nutzen Sie das Verwaltungsstreitverfahren (Gesetz 554/2004) nach sechs Monaten ohne Entscheidung.

Was ist der Unterschied zwischen Artikel 10 und Artikel 11? Artikel 10 betrifft den Wiedererwerb, wenn Sie oder Ihre Eltern/Großeltern rumänische Staatsbürger waren und die Staatsbürgerschaft verloren haben. Artikel 11 ist für Nachkommen (bis Urenkel) von Personen, die in Gebieten geboren wurden, die 1918–1940 zu Rumänien gehörten. Artikel 11 reicht eine Generation weiter als Artikel 10.

Muss ich rumänische Steuern zahlen? Nur wenn Sie in Rumänien leben oder Einkünfte aus rumänischen Quellen beziehen. Rumänien besteuert nach dem Wohnsitz, nicht nach der Staatsbürgerschaft. Der bloße Besitz eines rumänischen Passes begründet keine Steuerpflicht.

Ist meine rumänische Staatsbürgerschaft dauerhaft? Ja. Einmal verliehen, verfällt die rumänische Staatsbürgerschaft nicht. Sie können sie an Ihre Kinder und künftige Generationen weitergeben. Ein Verlust ist nur durch freiwilligen Verzicht möglich.

Welche Rechte habe ich als rumänischer Staatsbürger? Die rumänische Staatsbürgerschaft ist eine EU-Staatsbürgerschaft. Sie können in allen 27 EU-Staaten sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen ohne Visum leben und arbeiten. Sie haben Zugang zu öffentlicher Gesundheitsversorgung und Bildung in der EU und können überall in der EU Immobilien ohne Beschränkungen für Ausländer kaufen.

Gesamtkosten

$15,000