Übersicht

Sprache

spanisch

Zeitzone

(GMT+1)

Direktflüge

Währung

eur

eur

Staatsbürgerschaft

Ein spanischer Reisepass ermöglicht visumfreies Reisen zu 189 Reisezielen, darunter die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und der Rest des Schengen-Raums.

Pass von Das Königreich Spanien

Passstärke

Weltweiter Zugang

86%

Visumfreie Reiseziele

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erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nur bei bestimmten Ländern an

Wer ist dabei?

Sparen Sie Zeit und Geld, indem Sie gemeinsam beantragen.

Sie

United States

Antragsoptionen

Unser Expertenteam hat alle qualifizierenden Optionen umfassend geprüft, damit jede über CitizenX eingereichte Bewerbung höchsten Standards entspricht.

Ablauf

Bearbeitungszeit der Regierung

Durch die Kombination von Echtzeitdaten und prädiktiver Analyse geben wir Ihnen die genaueste und aktuellste Einschätzung, wie lange Sie bis zur endgültigen Genehmigung voraussichtlich warten müssen.

Aktuelle Daten sind nicht verfügbar. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Concierge, um weitere Informationen zu erhalten.

Verfahren

Sie können die spanische Staatsangehörigkeit durch Abstammung beantragen, wenn Sie außerhalb Spaniens als Kind von Eltern oder Großeltern geboren wurden, die ursprünglich Spanier waren, oder von einer spanischen Frau, die ihre Staatsangehörigkeit verlor, weil sie vor dem Inkrafttreten der Verfassung von 1978 einen Ausländer heiratete.

CitizenX kann Ihren gesamten Antrag auf Staatsangehörigkeit durch Abstammung fachmännisch bearbeiten, komplexe spanische Gesetze vereinfachen und Ihnen helfen, Ihre Abstammung durch Konsultation verschiedener Institutionen und Archive nachzuweisen, bis hin zum Erhalt Ihres spanischen Reisepasses.

Um sich für die spanische Staatsangehörigkeit zu qualifizieren, müssen Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben, es sei denn, Sie sind Bürger eines iberoamerikanischen Landes (Mexiko, Argentinien, Peru, Philippinen, Kuba, Bolivien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Venezuela, Panama, Paraguay, Brasilien, Nicaragua, Uruguay und Puerto Rico), wie im Beschluss vom 27. Juni 2007 der Generaldirektion für Register und Notariate festgelegt. Darüber hinaus sind Staatsbürger von Andorra, Frankreich, Portugal und Äquatorialguinea von dieser Anforderung befreit.

Gesamtkosten

$15,000